AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Frankfurter Fahrradmarktes:

Frankfurter Fahrradfloh- und Kunstmarkt @ EUROBIKE CITY FRANKFURT

Reycyle & Upcycle“

Teilnahmebedingungen

Gemäß § 10 der Satzung zur Regelung des Marktwesens (Marktordnung) für die Märkte der Stadt Frankfurt am Main

Informationen für Händler
Aufbauzeiten
Flohmarkt Mainkai


Definitionen:

Veranstalter: Frankfurter Fahrradmarkt




1. Ort: Der Flohmarkt wird auf der speziell hierfür gekennzeichneten Fläche unter folgender Adresse stattfinden: Mainkai, Höhe Eiserner Steg, 60311 Frankfurt am Main

2. Datum und Aufbau: Der Flohmarkt findet Samstag, 16.7.2022 am Standort Mainkai in der Zeit von 9:00 Uhr (Marktbeginn) bis 18:00 Uhr (Marktschluss) statt. Der Aufbau der Verkaufsstände ist in einem Zeitfenster zwischen 6:30 und 9:00 Uhr gestattet. Das Aufbauen von Ständen am Vorabend sowie vor 6:30 Uhr am Markttag ist ausdrücklich untersagt. Bis spätestens 21:00 Uhr muss die Marktfläche wieder vollständig geräumt sein.
Der Frankfurter Fahrradmarkt kann von diesen Zeiten aufgrund höherer Gewalt zur Sicherheit der Flohmarktteilnehmerinnen oder Flohmarktteilnehmer abweichen (z.B. aufgrund der Witterung), ohne dass dadurch ein Entschädigungsanspruch oder Anspruch auf Erstattung gezahlter Mieten entsteht.

3. Anmeldung: Eine Teilnahme am Flohmarkt als Anbieterin oder Anbieter ist nur nach schriftlicher Anmeldung und nach vollständiger Zahlung von Grundgebühr, und Standmiete möglich. (Eine Anreise zum Markt als Anbieterin oder Anbieter ohne Vorreservierung ist grundsätzlich nicht erwünscht.) Mit der Auftragsbestätigung erhält die Ausstellerin oder der Aussteller Informationen über seine genaue Standnummer sowie über die verbindlichen An- und Abfahrtswege und -Zeiten sowie Abstellmöglichkeiten für den PKW.

4. Vorzeitiges Verlassen: Grundsätzlich sind die Stände von Marktbeginn bis Marktschluss durchgehend geöffnet zu halten. Bei vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung erfolgt keine Rückerstattung gezahlter Mieten.

5. Zulassung: Zum Marktverkauf zugelassen sind grundsätzlich sind Privatpersonen und Händler*innen, die aus dem Bereich „Fahrrad“

  • Gebrauchte Fahrräder, Fahrradteile, Fahrradkomponenten
  • Gebrauchte Fahrradbekleidung und Fahrradaccessoires
  • Künstlerische und kunstgewerbliche Gegenstände
  • Sammelobjekte
  • Bastel- und Handarbeiten
  • Selbstentwickelte Produkte aus nicht industrieller Produktion

anbieten.
Untersagt ist das Anbieten von solchen Waren, deren Handel aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen beschränkt oder untersagt ist (z.B. Munition, Waffen aller Art, Rauschmittel, Tiere, pornographische Produkte etc.) . Lebensmittel und Genussmittel dürfen nur nach schriftlicher Vereinbarung mit dem Veranstalter angeboten werden.

6. Beteiligungsmöglichkeiten:

Verkauf von eigenen Produkten/ Fahrradteilen/Fahrradzubehör/etc.:

Die Standmieten für Marktanbieterinnen oder Marktanbieter betragen am Standort Mainkai
a)Eigener Stand: EUR 11€- pro laufenden Meter

b)Flohmarktstand: EUR 45€


Verkauf von gebrauchten Fahrrädern:

Privatperson: 5 € pro Rad

Händler: 5 € pro nicht verkauftes Rad, 10 € pro verkauftes Rad

Verkauf über Kommissionsvertrag:

Die Fahrrad Kommission bietet dir die Möglichkeit, dein Fahrrad beim Frankfurter Fahrradmarkt auch ohne deine Anwesenheit zu verkaufen. Dieser Service ist für Privat & Gewerbe möglich.

Du bringst morgens deine Fahrräder, bestimmst die Verkaufspreise, genießt den Tag und rechnest abends mit dem Marktleiter deinen Verkaufserlös ab.

Provisionsliste zum Kommissionsvertrag (5 € Bearbeitungsgebühr)

Bis 100,- € Verkaufserlös = 10% Verkaufsprovision

Bis 110,- € = 12,- €

Bis 120,- € = 14,- €

Bis 130,- € = 16,- €

Bis 140,- € = 18,- €

Bis 150,- € = 20,- €

Bis 160,- € = 23,- €

Bis 170,- € = 26,- €

Bis 180,- € = 29,- €

Bis 190,- € = 32,- €

Bis 200,- € = 35,- €

Mehr als 200,- € = 40,- € pauschal]

7. Abfall: Jede Flohmarktanbieterin oder Flohmarktanbieter verpflichtet sich, seinen Standplatz in unbeschädigtem und sauberem Zustand, wie er ihn vorgefunden hat, zurückzulassen. Anfallender Müll ist wieder mitzunehmen und eigenständig zu entsorgen. Am Stand vorgefundener Müll wird der jeweiligen Standinhaberin oder Standinhaber zugeordnet. Für die Beseitigung der dennoch liegengebliebenen Gegenstände und Abfälle wird ein Reinigungsgeld bis zur Höhe der tatsächlichen Aufwendung erhoben.

8. Gewerbliche Anbieter: Gewerbliche Anbieterinnen oder Anbieter sind für das Einhalten der gewerberechtlichen Vorschriften eigenverantwortlich. Sie müssen im Besitz einer gültigen Reisegewerbekarte und der erforderlichen Erlaubnisse im Rahmen der geltenden Bestimmungen sein. Der Stand eines gewerblichen Anbieters ist durch Anbringung eines Firmenschildes als gewerblicher Stand zu kennzeichnen.


9. Anlieferung und Parken: Die Anlieferung der Stände kann nur in der bei der Anmeldung genannten Zeit auf dem dort genannten Weg erfolgen. Die Fahrzeuge der Anbieterinnen oder Anbieter dürfen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Stellen abgestellt werden. Die Anbieterinnen oder Anbieter erklären sich grundsätzlich damit einverstanden, dass die Fahrzeuge für den Fall, dass sie falsch oder behindernd abgestellt sind, kostenpflichtig und zu Lasten des Halters abgeschleppt werden. Das Parken auf dem Marktgelände ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Frankfurter Fahrradmarktes gestattet.

10. Stromanschluss: Der Betrieb von Elektrogeneratoren ist nicht zulässig. Strom kann nur in Einzelfällen im Rahmen der technischen Möglichkeiten über die vorhandenen Stromverteiler gegen Kostenerstattung bezogen werden.


11. Benutzung gärtnerischer Anlagen: Es ist nicht gestattet, die im Bereich des Marktes befindlichen gärtnerischen Anlagen zu betreten oder in sonstiger Weise zu benutzen. Das Spannen von Seilen, das Einschlagen von Nägeln in die Bäume sowie das Überdachen über den Verkaufsplatz hinaus mit Planen oder ähnlichem ist nicht gestattet.

12. Störung des Marktablaufs: Auf dem Markt ist es untersagt, den Marktablauf zu stören.
Insbesondere ist untersagt:

  • Waren außerhalb der Verkaufsstände anzubieten sowie laut anzupreisen,
  • Dritte an der Benutzung der Markteinrichtungen durch Lärm, Streiten, Raufen oder auf sonstige Weise zu behindern,
  • zu betteln oder zu hausieren,
  • Gegenstände außerhalb der ausgewiesenen Stände, Plätze abzustellen sowie die Marktfläche zu verunreinigen,
  • Anschläge und Bekanntmachungen anzubringen, abzureißen oder zu beschädigen,
  • Abwässer anderweitig als in die dafür bestimmten Abläufe und Sinkkästen der Kanalisation einfließen zu lassen,
  • feste Stoffe, tierische und pflanzliche Abfälle, etc. in die Abläufe gelangen zu lassen,
  • ohne Genehmigung des Frankfurter Fahrradmarktes durch Vorträge, Anschlag von Plakaten, Verteilung von Flugblättern oder auf andere Art und Weise Agitation zu betreiben,
  • sich in betrunkenem Zustand aufzuhalten,
  • Tiere, ausgenommen Blindenhunde, auf Märkte mitzubringen oder dort umherlaufen zu lassen,
  • Glücksspiel jeglicher Art zu betreiben,
  • Offenes Feuer zu entzünden

13. Den Anordnungen der Marktleitung ist Folge zu leisten.

14. Teilnahmeverbot: Bei Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder die Anweisungen der Marktleitung kann ein grundsätzliches Teilnahmeverbot bzw. ein Marktverweis ohne Rückerstattung gezahlter Mieten ausgesprochen werden.

15. Haftung: Jede Teilnehmerin oder Teilnehmer und Besucherin oder Besucher betritt die Marktfläche auf eigene Gefahr. Der Frankfurter Fahrradmarkt haftet ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Unfälle oder Schäden jeglicher Art im Veranstaltungsbereich übernimmt sie grundsätzlich keinerlei Haftung. Für Schäden haftet stets der Verursacher.

16. Allgemeine Vorschriften: Über die hier erlassenen Regelungen hinaus sind die jeweils entsprechenden gesetzlichen und sonstigen Vorschriften zu beachten.

17. Schlussbestimmungen: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

18. Diese Teilnahmebedingungen treten mit dem Tage der Bekanntgabe in Kraft.